Sicherungsschein

  1. Anzahlung Veranstalter haben das Recht, von ihren Kunden zu verlangen, dass sie - erhalten sie im Gegenzug die schriftliche Reisebestätigung und den Sicherungsschein - eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent überweisen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 13.06.2005)
  2. Laut Gesetz müssen Reiseveranstalter über eine gültige Insolvenzversicherung verfügen und den Kunden einen entsprechenden Sicherungsschein aushändigen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 02.06.2005)
  3. Wie das IHK-Wirtschaftsmagazin Rhein-Neckar berichtete, muß der Sicherungsschein nach Paragraph 651 k Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch nunmehr bei jeder Anzahlung übergeben werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Wer Zweifel an seinen Reisedokumenten hat, dem rät Schuldzinski zur Kontrolle: Der Sicherungsschein muß den Namen des Versicherers enthalten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Reisebürokunden sollten also eine Reise nicht eher bezahlen, bis ihnen ein "Sicherungsschein" ausgestellt worden ist; nach Feststellungen der Verbraucherschützer geschieht dies nicht immer automatisch. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  6. Der Sicherungsschein, den der Urlauber vom Reiseveranstalter erhält, dokumentiert und garantiert den Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises, falls der Veranstalter Konkurs anmeldet. ( Quelle: Die Welt 2001)
  7. Die Praxis einiger Reise-Anbieter, Reiseunterlagen und Sicherungsschein erst nach Eingang der Geldüberweisung dem Kunden zu übersenden, stelle einen Rechtsverstoß dar. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  8. "Die Kunden sollten im Reisebüro nach dem Sicherungsschein fragen", sagt DRV-Sprecherin Ariane Alzer, "aber leider wissen viele noch nichts von diesem neuen Gesetz. ( Quelle: Die Zeit 1995)