Sicherungsunterbringung

  1. Verwahrung nach Ende der Haftzeit Kabinett will nachträgliche Sicherungsunterbringung Berlin (dpa) Gefährliche Straftäter sollen nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können und damit nach dem Ende ihrer Haft nicht freikommen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.03.2004)