Sicherungsverwahrung

  1. Die Sicherungsverwahrung kommt aber nur bei jugendlichen Straftätern mit einer eindeutigen kriminellen Veranlagung nach Verbüßung der Höchststrafe von 10 Jahren in Frage, um dadurch weiteres kriminelles Unrecht zu verhindern. ( Quelle: BILD 1998)
  2. Die Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter lebenslang auszu- dehnen, ist verfassungsgemäß. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.02.2004)
  3. Zusätzlich ordnete das Heidelberger Landgericht am Donnerstag die anschließende Sicherungsverwahrung des 41-Jährigen an. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.09.2004)
  4. Mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung können auch solche Täter nach Verbüßung der Strafhaft im Vollzug gehalten werden, deren besondere Gefährlichkeit sich erst in der Haft zeigt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.02.2004)
  5. Will ein Strafgericht einen Täter zur Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der regulären Haft verurteilen, muss es sowohl seinen Hang zu schweren Straftaten feststellen als auch eine akute Gefährlichkeit für die Öffentlichkeit. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.07.2005)
  6. Eine gute Idee auch, die Vorschriften über die Sicherungsverwahrung zu überprüfen und insbesondere für Täter, die Sexualdelikte begangen haben, zu verschärfen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Am Donnerstag wurde der 53jährige Karl-Heinz G. nach viermonatiger Verhandlung wegen schwerer räuberischer Erpressung zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Verwahrung nach Ende der Haftzeit Kabinett will nachträgliche Sicherungsunterbringung Berlin (dpa) Gefährliche Straftäter sollen nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können und damit nach dem Ende ihrer Haft nicht freikommen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 11.03.2004)
  9. Denn dann könnte man den Betreffenden erneut verurteilen und ihm dabei Sicherungsverwahrung geben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.10.2003)
  10. Das Schwurgericht hat gegen den Serienmörder außerdem eine - mit hoher Wahrscheinlichkeit die Haftzeit verlängernde - Sicherungsverwahrung angeordnet. ( Quelle: Welt 1996)