Kleinere Sichtschutzmaßnahmen sind dagegen erlaubt - zum Beispiel eine Bastmatte, die den Blick durch die Plexiglasscheiben der Balkonbrüstung verwehrt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.04.2005)
Kleinere Sichtschutzmaßnahmen sind erlaubt, zum Beispiel eine Bastmatte in Höhe der Balkonbrüstung.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 19.04.2005)