Sichtschutzmaßnahmen

  1. Kleinere Sichtschutzmaßnahmen sind dagegen erlaubt - zum Beispiel eine Bastmatte, die den Blick durch die Plexiglasscheiben der Balkonbrüstung verwehrt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.04.2005)
  2. Kleinere Sichtschutzmaßnahmen sind erlaubt, zum Beispiel eine Bastmatte in Höhe der Balkonbrüstung. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 19.04.2005)