Die Signaturfunktion der Campuskarte entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen des im Jahr 2001 novellierten Signaturgesetzes.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2004)
Die Deutsche Telekom gibt als erster Anbieter in der Bundesrepublik elektronische Chipkarten aus, die den Richtlinien des Signaturgesetzes entsprechen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)