Signaturgesetzes

  1. Die Signaturfunktion der Campuskarte entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen des im Jahr 2001 novellierten Signaturgesetzes. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2004)
  2. Die Deutsche Telekom gibt als erster Anbieter in der Bundesrepublik elektronische Chipkarten aus, die den Richtlinien des Signaturgesetzes entsprechen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)