Signaturkarte

  1. Zugangsberechtigte Behörden können auf diesen von den Arbeitgebern zur Verfügung gestellten Datenbestand zugreifen, sofern dieser von den Betroffenen vorher mittels einer Signaturkarte freigegeben wurde. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.04.2004)
  2. Die Tatsache, dass mit ein und derselben Signaturkarte individuelle Informationen aus unterschiedlichen, auch höchst sensiblen Lebensfeldern erschlossen werden könnten, ermögliche bei Missbrauch das Erstellen von Persönlichkeitsprofilen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.04.2004)
  3. Um am Verfahren teilnehmen zu können, braucht man die in Bremen schon bekannte Signaturkarte und ein entsprechendes Lesegerät. ( Quelle: Die Welt Online vom 14.05.2003)
  4. Mit einer Signaturkarte lasse sich die erhoffte Entlastung der Arbeitsämter bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ebenfalls erzielen. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.07.2002)
  5. Letztendlich könnte eine digitale Signaturkarte alle anderen Kreditkarten im Portmonee ersetzen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.03.2001)
  6. Mit einer Signaturkarte lasse sich zudem die erhoffte Entlastung der Arbeitsämter bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ebenfalls erzielen. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.07.2002)