Die zugehörigen Einrichtungen werden je zur Hälfte von Bund und jeweiligem Sitzland getragen.
( Quelle: DLF - aus Naturwissenschaft und Technik 1996)
Schon an diesem Beispiel sieht man, dass die einfache Formel von "Berlin als Sitzland" nicht funktioniert.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Das sogenannte Sitzland müßte mindestens zehn Prozent zu den Kosten der Europäischen Union beisteuern.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Die bisherige Regelung, dass 50 Prozent der Gelder vom Bund und die andere Hälfte vom jeweiligen Sitzland aufgebracht werden müssen, habe zu einer positiven Entwicklung geführt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.11.2003)