Zwar hatte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nach dem Verlauf der Anhörung Schreibers selbst eine Haftverschonung unter entsprechenden Auflagen angeregt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.05.2002)
In allen anderen Fällen erhob die Angekl. die Anklage, die sie in sechs Fällen auch als Sitzungsvertreterin der StA in der Hauptverhandlung vertrat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)