Wie erwartet hat die gesperrte Schwimm-Olympiasiegerin Michelle Smith-De Bruin den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) des IOC angerufen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Anwälte der Athletin argumentierten, Michelle Smith-De Bruin könnte gar nicht wegen erwiesenen Dopings gesperrt werden, weil ihr keine verbotene Substanz nachgewiesen werden konnte.
( Quelle: )