Dort ist die Klage eines Aktionärs anhängig, der sich von der Softwarefirma Infomatec geprellt fühlte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.01.2003)
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Fall der Softwarefirma Infomatec, ob geprellte Anleger bei falschen Pflichtmitteilungen eines Unternehmens leichter als bisher direkt gegen die Vorstände vorgehen können.
( Quelle: Abendblatt vom 14.07.2004)