Solarstromproduzent

  1. Der Solarstromproduzent habe kein Recht, von der Ovag einen Vertrag über die Zahlung von 99 Pfennig pro Kilowattstunde für die Zeit von 20 Jahren zu verlangen, auch wenn dies das EEG vorsehe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.09.2001)