Solidaritäts-Zuschlag

  1. Sollte der Solidaritäts-Zuschlag im Falle eines Scheiterns der Steuerreform per Sondergesetz gesenkt werden? ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Direktversicherung: Der Mitarbeiter zahlt 20 Prozent Pauschalsteuer plus Solidaritäts-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer bis maximal 1752 Euro Einzahlung im Jahr. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2003)