Sollte Möllemann nach einer Parteineugründung jedoch zunächst in der FDP verbleiben, sei dies laut Satzung ein formaler Ausschlussgrund, über den es dann keine Erörterungen mehr geben müsse.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.03.2003)
Sollte Möllemann sein Versprechen nicht einhalten, sehe er sich gezwungen, einen Ausschlussantrag in der Landtagsfraktion einzubringen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.02.2003)