Der Vorsitzende Richter Laszlo Ember ließ bereits durchblicken, dass er im Gegensatz zum Amtsgericht Zweifel an einer Mittäterschaft Somms sehe, es komme aber auch der Vorwurf der Beihilfe in Frage.
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Darin, dass dieser Online-Dienst in Deutschland der Erste war, der Zugang zum Internet anbot, sehen Beobachter den wesentlichen Grund für Somms Fall ins Bodenlose.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)