Sonderabzug

  1. Mit dem Entwurf soll es zusätzlich zu den vorhandenen steuerlichen Möglichkeiten einen Sonderabzug vom zu versteuernden Einkommen von bis zu 40 000 Mark bei Stiftungen geben. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Sein Kern, die jährliche Steuerabzugsfähigkeit von 40 000 Mark, stellt potenzielle Mäzene, die mehr als 400 000 Mark im Jahr einnehmen, nicht besser als die bisherige Regelung, die mit einem Sonderabzug von zehn Prozent lockt. ( Quelle: DIE WELT 2000)