Sonderaktie

  1. Danach ist die Regierung im Besitz einer Sonderaktie, die ihr ein Veto beim Verkauf von Anteilen einräumt. ( Quelle: Die Welt Online vom 14.05.2003)
  2. Der Staat behielt neben seiner Restbeteiligung von 0,75 Prozent auch eine Sonderaktie am Elf-Kapital, um sich bei Kapitalveränderungen ein Mitspracherecht zu sichern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)