Danach ist die Regierung im Besitz einer Sonderaktie, die ihr ein Veto beim Verkauf von Anteilen einräumt.
( Quelle: Die Welt Online vom 14.05.2003)
Der Staat behielt neben seiner Restbeteiligung von 0,75 Prozent auch eine Sonderaktie am Elf-Kapital, um sich bei Kapitalveränderungen ein Mitspracherecht zu sichern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)