Wer seine Ausgaben für den Steuerberater steuerlich geltend machen will hat die Wahl: Betragen die Beratungskosten im Jahr nicht mehr als 520 Euro, können diese als Sonderausgaben oder aber als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen.
( Quelle: Die Welt vom 07.03.2005)
Bereits fünf Minuten vor Spielende verteilte die lokale Zeitung El Dia Sonderausgaben mit der freudigen Nachricht auf den Tribünen des Stadions.
( Quelle: )
Rund 20 000 Mark kosten die exklusiv geschneiderten Kostüme, und Sonderausgaben dieser Größenordnung sind auch mit dem Sold der Bundeswehr für die beiden Feldwebel nicht ohne weiteres zu zahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.10.2001)
Zinsen bei Steuernachforderungen, Stundungszinsen und Aussetzungszinsen (§§ 233a, 234 und 237 der Abgabenordnung) können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie nicht ohnehin Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.
( Quelle: Steuer 96, UB Media)
Aber auch wer hohe Sonderausgaben (Kirchensteuer, Schulgeld, Spenden) beziehungsweise außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen an Angehörige) hatte, fährt in aller Regel gut mit der Steuererklärung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.02.2004)
Am Premierenabend selbst erscheinen Sonderausgaben von WAZ und Bild, die bereits, kaum daß die letzte Verbeugung vorbei ist, Jubelberichte über den großen Erfolg streuen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dem heute 46-jährigen ehemaligen Sachbearbeiter in einem Finanzamt war vor einigen Jahren vorgeworfen worden, bei der Überprüfung von Steuererklärungen die kuriosesten Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten anerkannt oder gar erfunden zu haben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.06.2002)
Gratis wird es für die 182 000 Parteimitglieder mindestens viermal im Jahr Sonderausgaben mit Themen-Schwerpunkten geben - die erste Nummer, grafisch modernisiert und redaktionell umstrukturiert, soll zum CSU-Parteitag Ende November erscheinen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Denn die Pauschalen, die es für Sonderausgaben wie Ausbildungskosten gibt, betragen nur 36 Euro (für Alleinstehenden) beziehungsweise 72 Euro (Ehepaare) im Jahr.
( Quelle: Die Welt vom 19.09.2005)
Das Finanzamt erkennt Bildungskosten bei einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium - sofern Azubis oder Studenten dafür keinen Ausbildungslohn erhalten - bis maximal 4000 Euro als Sonderausgaben an.
( Quelle: Die Welt vom 14.11.2005)