Sonderbauten

  1. Das gilt heute nur noch für Sonderbauten, dort führen wir stärker Regie. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.08.2005)
  2. Baugenehmigungspflichtig sind in Zukunft nur noch Sonderbauten, wie etwa Hochhäuser, größere Gaststätten, Kaufhäuser, Krankenhäuser und Schulen. ( Quelle: Die Welt Online vom 07.08.2003)