Vom städtischen Friedhofsamt werden auf dem Parkfriedhof Heiligenstock keine Sondergebühren für islamische Gräber erhoben, die nach mohammedanischem Ritus nach Mekka ausgerichtet sind.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.08.2004)
Sondergebühren zeichnen sich dadurch aus, daß sie nur für eine bestimmte Leistung und nicht pauschal für alle Buchungen erhoben werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)