Die Akten bleiben auch nach dem Urteil geschlossen Karlsruhe hat nicht die gesetzlichen Grundlagen der Sonderkündigungen verworfen, sondern Exzesse im Einzelfall gerügt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Nach ÖTV-Angaben wurden von 1,4 Millionen Beschäftigungsverhältnissen bei Bund, Ländern und Gemeinden in Ostdeutschland bereits im Rahmen der "Warteschleife" und der speziellen Sonderkündigungen 200 000 aufgelöst.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)