Der Verwaltungssenat beim Bezirksgericht Magdeburg stellte fest, daß das Bundesamt für Strahlenschutz als heutiger Eigentümer trotz aller atomrechtlichen Sonderklauseln im Einigungsvertrag das Endlager nicht betreiben darf.
( Quelle: TAZ 1991)
Die von der Union befürworteten Sonderklauseln für die östlichen Bundesländer gälten dann auch für Bayern.
( Quelle: ZDF Heute vom 01.06.2002)