Sonderkulturen

  1. Doch für diese teuren Sonderkulturen lehnt das Umweltministerium eine gesetzliche Schadensregelung ab. ( Quelle: )
  2. Das sind einige hundert Mark pro Hektar Ausgleichszahlung für all die Pflanzen, die nicht als rentable Sonderkulturen wie Zuckerrüben, Tabak oder Hopfen gelten. ( Quelle: TAZ 1997)
  3. Im Oberschwäbischen sei gerade die Futterversorgung stark im Mitleidenschaft gezogen, im Unterland und zur Rheinebene hin seien es besonders die jeweiligen Sonderkulturen, die gelitten haben, so zum Beispiel auch der Spargel. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)