Wer ein Sondernutzungsrecht erwirbt sollte darauf achten, dass es im Grundbuch eingetragen ist.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.03.2002)
Die öffentlichen Flächen bleiben im Eigentum der Stadt, die den Investoren ein Sondernutzungsrecht einräumt.
( Quelle: Die Welt Online vom 27.03.2002)
Für seinen ungewöhnlichen Reitplatz hat sich der 1980 gegründete Verein ein Sondernutzungsrecht erstritten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.11.2001)