Sondernutzungsrecht

  1. Wer ein Sondernutzungsrecht erwirbt sollte darauf achten, dass es im Grundbuch eingetragen ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.03.2002)
  2. Die öffentlichen Flächen bleiben im Eigentum der Stadt, die den Investoren ein Sondernutzungsrecht einräumt. ( Quelle: Die Welt Online vom 27.03.2002)
  3. Für seinen ungewöhnlichen Reitplatz hat sich der 1980 gegründete Verein ein Sondernutzungsrecht erstritten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.11.2001)