Während der Laufzeit dieser Sonderregelung sollte allerdings als Gegenleistung eine Beschäftigungsgarantie gelten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.07.2004)
Seine Klage richtet sich nicht nur gegen die Kündigung, sondern auch gegen die Sonderregelung.
( Quelle: Welt 1997)