Nach langem Rechtsstreit soll jetzt das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Sonderrenten für die DDR-Intelligenz entscheiden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Allerdings beziehen die in der DDR anerkannten Nazi-Verfolgten weiterhin Sonderrenten.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 08.05.2003)
Der 1. Senat des Kasseler Gerichtshofes wird bis Mittwoch noch über andere Klagen gegen die Kürzung von Sonderrenten entscheiden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)