Von den Zahlungen sind etwa Studierende, Asylbwerber und Eltern von Sonderschülern befreit.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 28.01.2005)
Sind doch beispielsweise in Hessen von den 28 000 Sonderschülern zwei Drittel Lernbehinderte (siehe auch Graphik: Wer ist auf welche Weise behindert?).
( Quelle: Die Zeit (11/1982))