Die Sonderung von weltlichem und kanonischem Recht, die in der Konzeption vom ius utrumque Ausdruck findet, hat schon früh eine wirksame Basis der Trennung von weltlicher Herrschaft und Kirche dargestellt.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Erstmals werden somit Texte Nietzsches ohne irgendeine Sonderung des vermeintlich Wichtigen vom Unwichtigen originalgetreu transliteriert.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)