Da das Arbeitsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ruhe und den Arbeitnehmern für diese Zeit kein Vergütungsanspruch zustehe, entfalle für den Zeitraum auch der Anspruch auf die Sondervergütung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
"Nach Absprache mit Herrn Kiep" sei dieses Geld als Sondervergütung für die Auslandstätigkeiten und die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Flick-Spenden-Skandal gleichmäßig auf die Herren Kiep, Weyrauch und Dr. Lüthje verteilt worden.
( Quelle: BILD 2000)
Diesem Ziel diene die gewählte sehr weite Fassung des § 5 Abs. 1 TV. Die Anrechnungsnorm schließe jede denkbare Regelungsform ein, erfasse jeden Zahlungszeitpunkt und stelle allgemein und ohne Einschränkung auf den Begriff der Sondervergütung ab.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Im Jahresabschluss des Bunds der Steuerzahler wird diese Sondervergütung mit einer aus den achtziger Jahren herrührenden Vereinbarung mit Lau begründet.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.03.2005)