Sondervergütungen

  1. Der Obergesellschafter muß allerdings durch eine ununterbrochene Mitunternehmerkette mit dem Betrieb der Untergesellschaft verbunden sein, von der er die Sondervergütungen erhält. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Auch bei den Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld können die Unternehmen künftig bei krankheitsbedingten Fehlzeiten Abschläge vornehmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Auch über die "in der Vergangenheit angesammelten tariflichen und gesetzlichen Lohnzusatzleistungen und Sondervergütungen, die heute nicht mehr tragbar sind", müsse verhandelt werden, sagte Wunschel. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)