Der Obergesellschafter muß allerdings durch eine ununterbrochene Mitunternehmerkette mit dem Betrieb der Untergesellschaft verbunden sein, von der er die Sondervergütungen erhält.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch bei den Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld können die Unternehmen künftig bei krankheitsbedingten Fehlzeiten Abschläge vornehmen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Auch über die "in der Vergangenheit angesammelten tariflichen und gesetzlichen Lohnzusatzleistungen und Sondervergütungen, die heute nicht mehr tragbar sind", müsse verhandelt werden, sagte Wunschel.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)