Es ist also möglich, die Sonderzuschläge voll zu besteuern, ohne die Betroffenen netto höher zu belasten.
( Quelle: Die Welt Online vom 14.05.2003)
Um dem Beruf ein attraktiveres Image zu verschaffen, regten die Kultusministerien an, Lehramtsanwärtern Sonderzuschläge zu zahlen - vorausgesetzt, der Bundesinnenminister lockert das Besoldungsrecht.
( Quelle: DIE WELT 2001)