Mit Tremontis Gesetz gilt: Wenn die zuständigen 17 regionalen Sopraindendenzen nicht von sich aus innerhalb von 120 Tagen für jedes der auf den Markt gesetzten Objekte ein kulturelles Interesse anmelden, werden die Bauwerke automatisch veräußerbar.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.08.2003)