Denn selbst bei einer richterlichen Entscheidung ist es kaum möglich, sich gegen einen das Sorge- oder das Umgangsrecht (s. Nachgefragt) verweigernden Elternteil durchzusetzen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.06.2003)
"Ihre Klagen auf Sorge- und Umgangsrecht werden dann meist schon in der zweiten Instanz verhandelt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)