Sie dürfen, maximal zwei Stunden täglich, leichten Tätigkeiten nachgehen, wenn die Sorgeberechtigten zustimmen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Ein spezielles Einverständnis für einzelne Behandlungen gebe es jedoch weder von den Sorgeberechtigten noch von den Minderjährigen.
( Quelle: Die Welt vom 13.05.2005)