Damit gewährte der BGH einem Bauherrn Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Bau einer rund 60.000 Euro teuren Souterrainwohnung.
( Quelle: ZDF Heute vom 16.07.2002)
Nebenbei: Der Mieter der Belle Etage subventioniert ja auch nicht die Souterrainwohnung quer.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2001)