Verzichtete der angeschlagene Karadzic auf diese Weise doch faktisch auf den Souveränitätsanspruch seiner 'Republika Srpska' in Bosnien.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Aber es sind eben historische Strukturen, die hier hineinspielen: Die politische und kulturelle Dominanz Wiens ist auch in dem erbitterten Streit um den Souveränitätsanspruch der übrigen acht Bundesländer zwischen 1918 und 1920 bewahrt geblieben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.08.2005)