In Frage gestellt werden muß dabei der nationalstaatliche Souveränitätsbegriff, wenn Regierungen nicht die Interessen ethnischer Gruppen (Kurdenfrage) oder nicht die Interessen der Bevölkerungsmehrheit vertreten (Regierung Rest-Jugoslawiens in Bosnien).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Die weiche Macht schließlich ist so breit verteilt, dass sich jeder Souveränitätsbegriff ad absurdum führt.
( Quelle: Die Zeit (18/2003))