So ist auch die zitierte Sorge des Geschäftsführers von Taxi 33 / Echofunkflotte bezüglich höherer Sozialamtskosten nach einer Aufhebung des Verbots von Wunschfahrern für Behinderte den existenziellen Bedürfnissen der Behinderten unangemessen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.04.2004)