Sozialbaumiete

  1. Danach ist es im sozialen Wohnungsbau im Gegensatz zum freifinanzierten Wohnungsbau unzulässig, eine Kaution als Sicherung gegen Mietausfall zu verlangen, da in der Sozialbaumiete ein solches Risiko bereits berücksichtigt ist (Az.: 16 S 7/97). ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)