Sozialhilfezentrum

  1. Die Liste der bedürftigen Personen sei durch das lokale Sozialhilfezentrum erstellt, von der Kommission für Sozialpolitik, Gesundheitswesen und Sozialhilfe überprüft und vom Bürgermeister genehmigt worden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)