Sozialisierungen

  1. Wenn das Grundgesetz überhaupt eine gesellschaftspolitische Konzeption äußert, dann ist das die einer Sozialstaatlichkeit (Art. 20, Abs. 1 GG), die auch Sozialisierungen ausdrücklich einschließt (Art. 15 GG). ( Quelle: Junge Welt 2001)