Sozialleistungen

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  1. Zwar sind Sozialhilfe wie Arbeitslosenhilfe gleichermaßen bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistungen, aber das Nachrangprinzip greift bei der Sozialhilfe deutlich schärfer als bei der Arbeitslosenhilfe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.07.2003)
  2. Betriebsbedingte Kündigungen müssen ausgeschlossen werden, das Niveau der Tarife und Sozialleistungen bleibt weitestgehend erhalten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Das im traditionellen Wohlfahrtsstaat noch selbsverständliche Recht der Bürger in Not auf Sozialleistungen soll durch die Vergrößerung des Ermessensspielraums für die staatlichen Stellen bei der Fürsorgevergabe weiter ausgehöhlt werden. ( Quelle: TAZ 1988)
  4. Die Unionsparteien bestätigen ihren politischen Markenkern, wenn sie Druck auf so genannte Drückeberger machen, Sozialleistungen als Soziallasten definieren und den Gewinnern diese Bürde auf Kosten der Würde der Verlierer erleichtern. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.03.2003)
  5. Auch bei niedrig bezahlten Jobs soll damit netto mehr verdient werden als bei alleinigem Bezug von Sozialleistungen. ( Quelle: )
  6. Die Stadt kann nämlich die neuen Sozialleistungen in ihren Altenheimen nur dann beanspruchen, wenn deren Träger wirtschaftlich selbständige Institutionen darstellen, mit eigener Kostenrechnung und Etatverantwortung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Auf Widerspruch stieß Fritzsche mit seiner These, nicht mehr zeitgemäße innerbetriebliche Sozialleistungen müßten zur Disposition gestellt werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  8. Paragraf 4, betriebliche Sozialleistungen: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die bislang gewährten betrieblichen Sozialleistungen (Betriebsrente, Arbeitsunfallversicherung, Betriebskrankenkasse) künftig vom örtlichen Sozialamt getragen. ( Quelle: Neues Deutschland vom 27.12.2003)
  9. Paragraf 4, betriebliche Sozialleistungen: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die bislang gewährten betrieblichen Sozialleistungen (Betriebsrente, Arbeitsunfallversicherung, Betriebskrankenkasse) künftig vom örtlichen Sozialamt getragen. ( Quelle: Neues Deutschland vom 27.12.2003)
  10. In 200 Fällen wird wegen des Verdachts des unerlaubten Ver- bzw. Entleihs von Arbeitnehmern ermittelt, in 1.250 Fällen wird überprüft, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden. ( Quelle: OTS-Newsticker)
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