Sozialleistungsträgern

  1. Der Tagessatz von 90 Mark pro Person wird, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, von den jeweils zuständigen Sozialleistungsträgern übernommen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
  2. Auch bei Verhandlungen mit Sozialleistungsträgern und in Gerichtsverfahren kann sich der gebürtige Bielefelder mit Kompetenz und Ideen durchsetzen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.01.2004)