Eine Gesellschaft aber, für deren Sozialmoral der 'Rechtsstaat' lediglich ein inhaltsleeres Gehäuse ist, in dem die Mitmenschen sich 'legal' über den Tisch ziehen, die endet einmal im bloßen Faustrecht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das zweite Mißverständnis der Sozialmoral könnte man das traditionalistische Mißverständnis nennen.
( Quelle: Die Zeit 1996)
Maßgeblich für die Auslegung des Rechtsbegriffes der guten Sitten sei nämlich die dem Wandel der Zeit unterworfene, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses herrschende Rechts- und Sozialmoral.
( Quelle: TAZ 1990)