Wenn das Grundgesetz überhaupt eine gesellschaftspolitische Konzeption äußert, dann ist das die einer Sozialstaatlichkeit (Art. 20, Abs. 1 GG), die auch Sozialisierungen ausdrücklich einschließt (Art. 15 GG).
( Quelle: Junge Welt 2001)
Die für die Zweite Republik charakteristischen Elemente waren die Sozialstaatlichkeit, der hohe Verstaatlichungsgrad der Schlüsselindustrien und die Neutralität.
( Quelle: Junge Welt 2001)
Mit seinen Aussagen zur Abgabenbelastung habe Müntefering dafür plädiert, auch in schwierigen Zeiten Sozialstaatlichkeit zu erhalten.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 12.12.2002)