Sozialstaatlichkeit

  1. Wenn das Grundgesetz überhaupt eine gesellschaftspolitische Konzeption äußert, dann ist das die einer Sozialstaatlichkeit (Art. 20, Abs. 1 GG), die auch Sozialisierungen ausdrücklich einschließt (Art. 15 GG). ( Quelle: Junge Welt 2001)
  2. Die für die Zweite Republik charakteristischen Elemente waren die Sozialstaatlichkeit, der hohe Verstaatlichungsgrad der Schlüsselindustrien und die Neutralität. ( Quelle: Junge Welt 2001)
  3. Mit seinen Aussagen zur Abgabenbelastung habe Müntefering dafür plädiert, auch in schwierigen Zeiten Sozialstaatlichkeit zu erhalten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 12.12.2002)