Bei einer Haushaltshilfe und einer Soziotherapie sind zehn Prozent der kalendertäglichen Kosten - mindestens fünf, maximal zehn Euro je Kalendertag - fällig.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.02.2005)
Um diesen - zugleich leidvollen wie teuren - "Drehtüreffekt" zu vermeiden, hat die Bundesregierung ambulante Angebote in den Sozialgesetzbüchern verankert: Die ambulante Soziotherapie ist schon seit Anfang 2002 verordnungsfähig.
( Quelle: Die Welt vom 02.11.2005)
Gleichzeitig führe die Regierung aber jede Menge neuer Gesundheitsleistungen ein, wie ambulante Rehabilitation, Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsförderung, Patientenberatung durch Verbraucherstellen und Soziotherapie.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)