Spanien-Z-S.A

  1. Auch die durch den Verkauf der Aktien der Spanien-Z-S.A. realisierten Gewinne unterliegen nach dem DBA nur der deutschen Besteuerung, wo sie grundsätzlich steuerpflichtig sind, da sie innerhalb der Spekulationsfrist erzielt wurden. ( Quelle: DIE WELT 2001)