Über Anträge derart bereits "aktivierter" Wehrpflichtiger sowie sämtlicher Bundeswehrangehörigen und Reservisten sowie generell im Spannungs- und im Verteidigungsfall befinden bisher spezielle Ausschüsse bzw. Kammern für Kriegsdienstverweigerung.
( Quelle: Neues Deutschland vom 13.05.2003)
Das Grundgesetz müsste ausdrücklich geändert werden: Was heute, gemäß den Notstandsgesetzen, nur im Spannungs- und Verteidigungsfall möglich ist, müsste dann auf Fälle terroristischer Bedrohung ausgedehnt werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.12.2002)