Im Allgemeinen sollten Privatanleger, die ihre Sparerfreibeträge überschritten haben, darauf achten, ihre Zinseinnahmen möglichst niedrig zu halten und weitere Kapitalerträge eher über Wertsteigerungen zu erzielen.
( Quelle: Die Zeit (04/2001))
Für Ausschüttungen gelten die Sparerfreibeträge: 6000 Mark für Alleinstehende und 12 000 Mark für gemeinsam veranlagte Ehepaare sind es in diesem Jahr noch, am 1. Januar 2000 werden sie halbiert auf 3000 bzw. 6000 Mark.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
So sollen diese Ausschüttungen im Rahmen der Sparerfreibeträge nur noch mit der Hälfte der jeweiligen Beträge berücksichtigt werden.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die Quellensteuer auf Kapitalerträge sollte durch diekte Kontrollmitteilungen der Banken und Versicherungen an die Finanzämter ersetzt und gleichzeitig die Sparerfreibeträge "wesentlich" angehoben werden.
( Quelle: TAZ 1989)