Sparsamkeitserwägungen

  1. Hierzu zählt regelmäßig verbunden mit Sparsamkeitserwägungen - auch der Verzieht auf eine dem Mittelpunkt der Lebensverhältnisse an sich entsprechende Wohnung, weil diese später wieder in die noch bestehende gemeinsame ehel. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)