Von Finanzierungsformen, bei denen parallel zum Kreditvertrag auch ein Sparvertrag abgeschlossen wird und der Kredit erst bei Ablauf des Sparvertrags getilgt werden soll, raten die Finanzexperten ab.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dasselbe gilt für den überlebenden Ehegatten, wenn das vom Verstorbenen angesammelte Kapital auf einen geförderten Sparvertrag des Ehegatten übertragen wird und die Ehegatten zum Zeitpunkt des Todesfalles nicht dau-ernd ge-trennt gelebt haben.
( Quelle: Die Welt 2001)
Nach dem Tod der Großmutter vor einigen Monaten wollte die Frankfurterin diesen Sparvertrag nun kündigen und das inzwischen angesammelte Geld - rund 1300 Euro - auf ihr eigenes Konto transferieren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.02.2002)